Allgemeine Geschäftsbedingungen Uta Plümer-Lampert
(Stand: 01.04.2007):

  1. Anwendbarkeit, Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Uta Plümer-Lampert, Castillostraße 1d, 61348 Bad Homburg (im folgenden UPL) und ihren Auftraggebern (im folgenden „Kunden“). Der Dienstleistungsvertrag wird schriftlich unter Bezugnahme auf die Geltung dieser AGB geschlossen.
    2. Soweit der Kunde Kaufmann oder ein kaufmännisches Unternehmen i. S. des HGB ist gilt ferner: Diese AGB von UPL gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn UPL ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er UPL sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält UPL sich vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegen UPL Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht UPL hiermit ausdrücklich.
  2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
    1. Gegenstand der Dienstleistungsverträge ist die Erledigung von Sekretariatsarbeiten sowie bürokaufmännischen Diensten, insbesondere:
      • Allgemeine Büro-Organisation und Verwaltungsarbeiten
      • Sekretariatsdienstleistungen
    2. Die  Parteien  gehen  grundsätzlich  davon aus, dass  der Umfang der Leistungserbringung gemäß individualvertraglicher  Vorgabe  nicht  wesentlich (jeweils 20 %) über- oder unterschritten wird.
  3. Leistungszeit, Leistungsort, Home Office, Arbeitsplatz vor Ort, Weisungsfreiheit, Selbständigkeit
    1. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. UPL ist in der Einteilung ihrer Arbeitszeit frei, wird Termine jedoch mit dem Kunden abstimmen und auf dessen betriebliche Erfordernisse Rücksicht nehmen
    2. Die von UPL im einzelnen im vorgenannten Rahmen zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Aufgaben werden im Einzelfall durch die Anweisungen des Kunden konkretisiert. Darüber hinausgehend ist UPL jedoch nicht weisungsgebunden.
    3. Im Falle von Home Office Aufträgen stellt UPL die zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel und Räume und erbringt UPL die Dienste vom eigenen Büro aus. Sofern nach den individualvertraglichen Vorgaben die Dienste vor Ort erbracht werden sollen, ist UPL am vereinbarten Ort tätig, an dem der Kunde einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen hat. Soweit bei Inhouse-Aufträgen oder gemischten Inhouse- und Home-Office-Aufträgen nur teilweise die Erbringung der Leistungen im Büro des Kunden erforderlich ist, ist UPL in der Wahl des Leistungsortes frei.
    4. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für eine etwaige Gewerbeanmeldung trägt der UPL selbst Sorge.
    5. UPL ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 
  4. Vertragsdauer, Kündigung
    1. Vertragsbeginn und Dauer werden im individualvertraglichen Auftrag festgelegt. Soweit der Vertrag nicht befristet ist, wird er unbefristet abgeschlossen.
    2. Sowohl im Falle eines befristeten als auch unbefristeten Vertrages können beide Seiten den Vertrag jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt.
    3. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages (vor Dienstantritt) ist ausgeschlossen.
  5. Verhinderung, persönliche Leistungserbringung
    1. Sofern UPL an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sie sich, den Kunden rechtzeitig vorher darüber zu informieren.
    2. UPL hat die vereinbarten Leistungen persönlich zu erbringen. Eine (Weiter-)Vergabe der Leistungserbringung durch UPL an Dritte ist ausgeschlossen.
  6. Vergütung, sonstige Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde zahlt eine Vergütung, die i.d.R. nach Zeitaufwand in Höhe des individualvertraglich festgelegten Stundensatzes abgerechnet wird. Ist eine abweichende Vergütung nicht schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, eine Vergütung nach der umseitigen Preisliste zu zahlen. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils bei Leistungserbringung geltenden Umsatz/- bzw. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
    2. Bei Home-Office-Leistungen ist ferner ein Auslagenersatz zu zahlen, dessen Berechnung sich aus der umseitigen Preisliste nach Aufwand ergibt.
    3. Mit der vereinbarten Vergütung sind im Übrigen sämtliche Aufwendungen von UPL abgegolten, es sei denn, es wurde hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung (etwa Fahrkostenerstattung) getroffen.
    4. UPL rechnet im monatlichen Turnus nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats ab und übermittelt eine Rechnung mit Einzelaufstellung der Leistungen/Stundenblatt. Einwendungen gegen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich schriftlich gegenüber UPL geltend zu machen.
    5. Der Kunde hat die von UPL in Rechnung gestellte Vergütung innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen.
    6. Ist   die Höhe der Vergütung  vertraglich  nicht  geregelt, so  erfolgt  die  Bestimmung  der Vergütung durch den  Dienstberechtigten nach den Grundsätzen des § 315 BGB nach billigem Ermessen.
    7. Soweit der Kunde Arbeitsplatz und Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, für die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Datenschutz- und Gefahrenschutzbestimmungen Sorge zu tragen.
  7. Pflichtverletzungen, Haftung UPL
    1. Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Die Haftung von UPL für Sachschäden ist beschränkt auf 250.000,- € je Schadenereignis und 500.000,- € insgesamt beschränkt.
    3. Die Haftung von UPL für Vermögensschäden, die dem Kunden weder durch die Verletzung von Personen noch Sachen des Kunden entstanden sind, ist ausgeschlossen.
    4. Die Haftungsbeschränkungen nach Abs.1-3 gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Vertragspflichten für nach dem Vertrage typischerweise vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
  8. Weitere Vertragspflichten UPL
    1. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen:
      • Der Dienstverpflichtete verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.
    2. Nachweise:
      • Der Dienstverpflichtete bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen, die an eine Leistungs-erbringung geknüpft sind, zu erfüllen.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
      • Ist der Kunde Kaufmann, ist - auch für Scheck- und Wechselverfahren - der Sitz von UPL ausschließlicher Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht.
  10. Schriftform für Änderungen und Sondervereinbarungen, Sonstiges
    1. Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.
    3. Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.